Was kann die neue Wohngebäudeversicherung der FV? Wir stellen deren Leistungsspektrum anhand eines fiktiven Falls dar. Folge 2 unserer Serie „FV konkret“.

Von der Mulde in die traufe

Katrin wohnt in ersten Stock ihres Hauses in Grimma (Sachsen). Im Erdgeschoß betreibt sie in zwei von vier Räumen eine Fahrschule. Die Nähe zum Fluss Mulde schätzt sie und unternimmt dort gerne Spaziergänge. Leider wird sie böse überrascht, als sie von einer ihrer Touren an den Ufern der Mulde nach Hause zurückkehrt.

Einige Wochen zuvor hatten Regenfluten die Mulde massiv über die Ufer treten lassen. Wie durch ein Wunder blieb Katrins Haus von den Wassermassen verschont, während zahlreiche Immobilien in ihrer Nachbarschaft überflutet und unbewohnbar wurden. Katrin half bei den Aufräumarbeiten und sah die Folgen der Flutkatastrophe aus nächster Nähe.

Als sie von ihrem Spaziergang nach Hause zurückkehrt, denkt sie wieder an diese Zeit. Reines Glück hatte sie damals, findet sie. Ihr Haus samt Fahrschule steht nämlich nicht direkt an der Mulde, sondern 500 Meter vom Ufer entfernt. In sicherer Distanz also, glaubt sie. 

Aber als sie am Abend in den Keller geht, um Unterrichtsmaterialien zu holen, traut sie ihren Augen nicht: Sie watet durch knöchelhohes Wasser. In den nächsten Stunden steigt der Pegel im Keller weiter an und zieht alles in Mitleidenschaft, was sich im Untergeschoß befindet: Möbel, Teppichböden, Fitnessgeräte, Lehrmaterialien für den Fahrschulunterricht, Dinge aller Art. Auch ihre Waschmaschine kommt zu Schaden. Katrin ruft entsetzt die Feuerwehr. Diese kommt und pumpt die Kellerräume leer.

Ein herbeigerufener Gutachter findet heraus: Die langen, starke Regenfälle und die Fluten der vergangenen Wochen ließen – obgleich längst wieder „normales“ Wetter herrscht – das Grundwasser steigen. Dieses drückte gegen den Boden des Kellers. Die Bodenplatte wurde unterspült und beschädigt, sodass auch die Statik des Hauses betroffen war, wie sich herausstellt. Da ihr Haus einsturzgefährdet ist, zieht sie für sechs Monate in eine nahe Pension.

Szenario 1: Katrin hat eine Wohngebäudeversicherung ohne weitergehende Elementarschadendeckung

Während Möbel, Fitnessgeräte und eingelagerte Dinge von Katrins Hausratversicherung ersetzt werden, geht sie leer aus, was die Schäden am Haus und die Übernachtungskosten in der Pension betrifft. Ihre Wohngebäudeversicherung ersetzt zwar finanzielle Folgen von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel an ihrem Eigenheim, nicht aber die Schäden durch das Grundwasser. 

Szenario 2: Katrin hat die Wohngebäudeversicherung der FV

Da das Gebäude weniger als 50 Prozent gewerblich genutzt wird, hat Katrin die vorteilhafte Wohngebäudeversicherung der FV abgeschlossen. Dies hätte sie im Übrigen auch tun können, wenn sich darin ausschließlich Büros oder ihre Fahrschule befinden. Neben den „klassischen“ Elementarschäden Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung dank der Deckungserweiterung „Elementar“ auch Schäden durch Grundwasser versichert, soweit dieses infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern austritt. Im konkreten Fall geht es um dieses „Grundhochwasser“. Eine unsichtbare Gefahr und ein echtes Worst-Case-Scenario. Und zwar auch dann, wenn sich das Wasser längst in den Fluss zurückgezogen hat. 

Die Versicherungssumme deckt den Wiederaufbau inklusive aller Material- und Lohnkosten ab sowie die Konstruktions- und Planungskosten. Sie passt sich also Umständen an. Da das Haus vorübergehend unbewohnbar ist, übernimmt die FV auch die Übernachtungskosten in der Pension (maximal 365 Tage, 150 Euro pro Tag), die den Mietwert übersteigen. Nicht versichert sind dagegen Schäden an den Dingen, die sich im Haus befanden. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert. Das sind Fälle für Hausrat- und Glasversicherung.

Katrin hat außerdem die gleitende Neuwertversicherung Plus abgeschlossen. Diese macht, dass ein Gebäude zum üblichen Neubauwert abgesichert ist. Das bedeutet: Wird die korrekte Wohnfläche des Hauses angegeben haben, ersetzt die Fahrlehrerversicherung die gesamte Schadensumme - unabhängig davon, welche Versicherungssumme im Kleingedruckten festgehalten wurde.

Katrin erhält eine Gesamtleistung von: 1.203.000 Euro

Die Gesamtleistung der FV setzt sich so zusammen:

Wiederaufbau (inkl. Material-, Lohn-, Planungs- und Konstruktionskosten): 1,2 Millionen Euro

Übernachtungskosten: 30*100 Euro = 3.000 Euro

Alle Informationen zur Wohngebäudeversicherung der FV

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