Online-Angebot zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Schritt 1: Ihre Angaben zum Angebot und versicherten Objekt

Ihr gewünschter Versicherungsbeginn:
(frühestens ab Eingang bei der FV)

Ablauf ist jeweils am 01. Januar

Die Versicherungssumme beträgt bei Personen- und / oder Sachschäden pauschal 5 Mio. Euro, bei Vermögensschäden 50.000 Euro.

Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie?*

Für welche Veranstaltungen soll die Veranstalter-Haftpflichtversicherung gelten?

Unser Angebot für Ihre Betreiber-Haftpflichtversicherung für Übungs- / Verkehrsübungsplatz

Unser Angebot für Ihre Veranstalter-Haftpflichtversicherung für eine einmalige Veranstaltung

Unser Angebot für Ihre Veranstalter-Haftpflichtversicherung für mehrere fahrschultypische Veranstaltungen

Der Jahresbeitrag für den Übungs- / Verkehrsübungsplatz beträgt 400,00 Euro.

Der Einmalbeitrag für die einmalige Veranstaltung beträgt 160,00 Euro.

Der Jahresbeitrag für mehrere Veranstaltungen im Jahr beträgt 700,00 Euro.

Sind alle Fahrzeuge der Fahrschule bzw. Ausbildungsstätte bei der Fahrlehrerversicherung versichert?

Ihr jährlicher Gesamtbeitrag (inklusive Versicherungssteuer) 400,00 Euro.

Ihr jährlicher Gesamtbeitrag (inklusive Versicherungssteuer) 200,00 Euro.

Ihr Gesamtbeitrag (inklusive Versicherungssteuer) 160,00 Euro.

Ihr Gesamtbeitrag (inklusive Versicherungssteuer) 80,00 Euro.

Ihr jährlicher Gesamtbeitrag (inklusive Versicherungssteuer) 700,00 Euro.

Ihr jährlicher Gesamtbeitrag (inklusive Versicherungssteuer) 350,00 Euro.

Ihren Angaben zum Übungs- / Verkehrsübungsplatz

Für welchen Platz soll die Betreiber-Haftpflichtversicherung gelten?

Um welche Art des Platzes handelt es sich?

Von wem wird der Platz genutzt?

Welche weiteren Fahrschulen nutzen Ihren Platz?

Ihre Angaben zu der Veranstaltung / den Veranstaltungen

Folgende Veranstaltungen sind versichert:

Straßenfeste, Teilnahme an Messen / Ausstellungen, Sicherheitstrainungs, Motorradausfahrten ohne Übernachtung, Betriebsausflüge, Jubiläumsfeiern außerhalb der Fahrschule

Andere Veranstaltungen sind anfragepflichtig und benötigen eine besondere Bestätigung.

Um welche Art Veranstaltung handelt es sich?

Bitte Beschreiben Sie, um was für eine Veranstaltung es sich handelt.

Wann findet die Veranstaltung statt?

Wann findet der Aufbau / Abbau statt?

Wo findet die Veranstaltung statt?

Durch wen erfolgt die Bewirtung?

Werden die Räume für die Veranstaltung angemietet?

Bitte beachten Sie, dass die Bewirtung durch Dritte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Schritt 2: Ihre Persönlichen Angaben

Wie lautet Ihre Kunden- oder Vertragsnummer?

Wie lautet Ihr Vor- & Nachname bzw. der Name Ihrer Fahrschule?

Wie lautet Ihre Anschrift bzw. die Anschrift Ihrer Fahrschule?

Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse?

Unter welcher Rufnummer können wir Sie für Rückfragen erreichen?

Wie ist Ihre genaue Berufsbezeichnung?

Wann sind Sie geboren?
(nicht nötig bei Firmen)

Schritt 3: Ihre Angaben zur Vorversicherung

Besteht oder bestand für Sie oder das zu versichernde Objekt in den letzten 5 Jahren eine Veranstalter- bzw. Betreiber-Haftpflichtversicherung?

Bei welcher Gesellschaft bestand der Vertrag?

Wie lautet die Vertragsnummer?

Wann endet der Vertrag?

Wer hat den Vertrag gekündigt?

Sind Schäden eingetreten?

Bitte teilen Sie uns die Anzahl, Art und Höhe der Aufwendungen mit.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden.

Schritt 4: Ihre Angaben zur Zahlung

Welche Zahlungsperiode wünschen Sie?

Wie möchten Sie Ihre Versicherung bezahlen?

Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Zahlungsperiode nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschrift-Mandat möglich ist.

Ihre Angaben zum SEPA-Lastschrift-Mandat

Name Fahrlehrerversicherung VaG

Adresse Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart

Gläubiger-Identifikationsnummer DE37ZZZ00000022001

Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt

Ich ermächtige die Fahrlehrerversicherung VaG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein unten genanntes Kreditinstitut an, die von der Fahrlehrerversicherung VaG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Die Fahrlehrerversicherung VaG wird mir spätestens fünf Tage vor Bankeinzug eine schriftliche Vorabinformation zuschicken.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, von meinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Welches Kreditinstitut?

Wie lautet Ihre IBAN?

Die Abbuchung ist nur vom Konto des Versicherungsnehmers möglich.

Das SEPA-Lastschrift-Mandat gilt ab:

ab sofort

Schritt 5: Rechtliche Hinweise und Bestimmungen

Die Vertragsdauer ist ein Jahr

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Dauer um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn er nicht in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages der anderen Partei zugegangen sein.

Widerrufsbelehrung

Sie können dem Versicherungsvertrag ab Stellung des Antrages bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucherinformationen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Ein evtl. vereinbarter vorläufiger Versicherungsschutz bleibt davon unberührt.

Anzeigepflicht

Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet haben. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.

Bedingungen*

Datenschutz*

Beratung*

Wir weisen Sie darauf hin, dass sich der Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Beratungs- und Dokumentationspflicht geltend zu machen.

Wenn Sie eine Beratung wünschen, können Sie uns gerne montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 17:00 Uhr unter 0711 98 889 711 anrufen.

Die Annahme Ihres Antrages erfolgt vorbehaltlich einer Prüfung Ihrer Angaben. Sollten wir noch Fragen zu Ihren Angaben haben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

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