Beschreibung

Mit unseren speziellen Haftpflichtversicherungen sind Sie auf der sicheren Seite.
Gerade als Veranstalter tragen Sie eine große Verantwortung den Teilnehmern gegenüber. Oftmals wird ein entsprechender Versicherungsschutz von den Behörden vorgeschrieben.

Wir bieten die Veranstalter-Haftpflichtversicherung

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für Übungs- und Verkehrsübungsplätze

Ein Übungsplatz für Grundfahrübungen der Zweirad-Ausbildung oder ein Verkehrsübungsplatz ist zwar sicherer als der öffentliche Verkehrsraum, Schäden passieren aber dennoch.

Wenn Ihnen der Übende schuldhaftes Verhalten nachweisen kann (z.B. eine falsche Anweisung oder die schlechte Platzbeschaffenheit), haften Sie für den entstandenen Schaden. Auch andere Versicherer (z.B. Krankenversicherung) können Regressansprüche geltend machen.

Auf eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Übungs- und Verkehrsübungsplätze sollten Sie daher nicht verzichten.

für Fahrschulen

Das Programm der Fahrschulen beschränkt sich nicht nur auf den Erwerb der Fahrerlaubnis - es werden mehr und mehr zusätzliche Aktionen angeboten.
Die Veranstaltungen finden zum Teil auf öffentlichem Gelände statt, wie z.B. die Teilnahme an einem Straßenfest oder einer Messe, oder aber auf nicht öffentlichem Gelände, wie z.B. bei einem Sicherheitstraining.

Ihr Risiko: Als Veranstalter haften Sie für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und für die Sie verantwortlich gemacht werden.

Mit unserer Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Fahrschulen können Sie sich gegen derartige Risiken absichern.

Besonderheiten

Haftpflichtversicherungen gehören bekanntermaßen zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Entsteht beispielsweise durch eine Unachtsamkeit einem anderen ein Schaden, haftet der Schädiger in unbegrenzter Höhe. Ein Millionenschaden kann kaum aus eigener Tasche ausgeglichen werden. Die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der Geschädigte sein Geld bekommt.

Nach dem Gesetz haften Sie für Schäden in unbegrenzter Höhe. Deshalb gibt es bei uns besonders hohe Deckungssummen:

  • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Wir ziehen im Schadenfall keine Selbstbeteiligung ab und erstatten auch Bagatellschäden.

Häufige Fragen

Wenn man einen Schaden schuldhaft verursacht, ist man zum Schadenersatz - und zwar in unbegrenzter Höhe - verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Bereichen des Lebens.

Damit Sie eventuelle Schäden nicht selbst bezahlen müssen, gibt es die Haftpflichtversicherung: Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzforderungen und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Die jeweiligen Veranstaltungen müssen Sie uns nicht jedes Mal melden - die Versicherung gilt immer, egal wo und mit wie vielen Teilnehmern.

Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Übungs- und Verkehrsübungsplätze bieten zu einem pauschalen Jahresbeitrag an.

Bei der Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Fahrschulen können Sie wählen, ob Sie nur eine einmalige Veranstaltung oder alle Veranstaltungen eines Jahres versichern möchten. Ein Jahresvertrag lohnt sich schon ab fünf Veranstaltungen jährlich.

Tarifrechner

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.