Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Beschreibung
Fahrschule findet heutzutage nicht nur im Schulungsraum statt – und geht über den reinen Erwerb der Fahrerlaubnis hinaus: Sicherheitstrainings am Verkehrsübungsplatz, Messeauftritte oder Sommer- und Straßenfeste gehören für viele Fahrschulunternehmer dazu, um Kunden und Personal zu finden und zu binden. Die Veranstaltung finden im öffentlichen oder privaten Raum statt. Ganz egal, wo: Als Veranstalter tragen Sie das Risiko für alle Schäden, die während der Veranstaltung auftreten. Unsere Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Fahrschulen bietet Ihnen Schutz gegen solche Risiken.
Besonderheiten
Haftpflichtversicherungen gehören bekanntermaßen zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Entsteht beispielsweise durch eine Unachtsamkeit einem anderen ein Schaden, haftet der Schädiger in unbegrenzter Höhe. Ein Millionenschaden kann kaum aus eigener Tasche ausgeglichen werden. Die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der Geschädigte sein Geld bekommt.
Nach dem Gesetz haften Sie für Schäden in unbegrenzter Höhe. Deshalb gibt es bei uns besonders hohe Deckungssummen:
- 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Wir ziehen im Schadenfall keine Selbstbeteiligung ab und erstatten auch Bagatellschäden.
Häufige Fragen
Wenn man einen Schaden schuldhaft verursacht, ist man zum Schadenersatz - und zwar in unbegrenzter Höhe - verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Bereichen des Lebens.
Damit Sie eventuelle Schäden nicht selbst bezahlen müssen, gibt es die Haftpflichtversicherung: Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzforderungen und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Die jeweiligen Veranstaltungen müssen Sie uns nicht jedes Mal melden - die Versicherung gilt immer, egal wo und mit wie vielen Teilnehmern.
Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Übungs- und Verkehrsübungsplätze bieten zu einem pauschalen Jahresbeitrag an.
Bei der Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Fahrschulen können Sie wählen, ob Sie nur eine einmalige Veranstaltung oder alle Veranstaltungen eines Jahres versichern möchten. Ein Jahresvertrag lohnt sich schon ab fünf Veranstaltungen jährlich.
Downloads
- Versicherungsbedingungen HaftpflichtBedingungen zur Veranstalter-Haftpflicht für Fahrschulen (PDF)232 KB
- Versicherungsbedingungen HaftpflichtBedingungen Veranstalter-Haftpflicht für Übungs-/Verkehrsübungsplätze (PDF)232 KB
- ProduktinformationsblätterProduktinformationsblatt Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Fahrschulen (PDF)338 KB
- ProduktinformationsblätterProduktinformationsblatt Betreiber-Haftpflichtversicherung für Übungsplätze (PDF)337 KB
Tarifrechner
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.