Beschreibung

Wohnmobile sind Ihre temporäre Heimat auf Rädern – zum Beispiel bei Urlaubsreisen ins Ausland. Und weil Camper hochwertig sind, sollten diese ausgezeichneten Versicherungsschutz genießen, damit Ihre schönen Urlaubstage in der Ferne nicht getrübt werden. Deshalb leisten wir zum Beispiel unter bestimmten Umständen auch bei grober Fahrlässigkeit. Wie unser Rundumschutz für Ihr Wohnmobil aussieht, sehen Sie unten. Wenn Sie lieber Ihren Wohnwagenanhänger mit auf Reisen nehmen wollen: bitte, gerne! Sie finden die entsprechenden Informationen in unserem Produkt Anhängerversicherung.

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Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Mit unserer „100-Millionen-Euro-Deckung“, und einer Maximalentschädigung je Person von 15.000.000 Euro sind Sie im Schadenfall abgesichert.

Die für die Fahrzeug-Zulassung notwendige elektronische Versicherungsbestätigung (”eVB”) erhalten Sie von uns per E-Mail, SMS, telefonisch oder schriftlich - ganz wie Sie wünschen!

Kfz-Schutzbrief: Pannen- und Unfallhilfe innerhalb Europas

Die umfangreichen Leistungen unseres Kfz-Schutzbriefes können Sie bei einer Panne, einem Unfall oder nach einem Diebstahl in Anspruch nehmen.

Unsere Hilfeleistung und Kostenerstattung umfasst:

Ab Haustür:

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Abschleppen
  • Bergen

Zusätzlich ab 50 km Entfernung:

  • Weiter- und Rückfahrt
  • Ersatzfahrzeug für bis zu 7 Tage
  • Übernachtung
  • Fahrzeugunterstellung
  • Fahrzeugabholung

Zusätzlich innerhalb Europas:

  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugtransport
  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
  • Routenplanung für Urlaubsfahrten
  • Fahrzeugschlüssel-Service

Ausführliche Informationen zum Schutzbrief in der Kfz-Versicherung finden Sie in unserem Flyer: Download

Vollkaskoversicherung (VK)

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unfall, mutwillige Beschädigung oder beim Transport auf einer Fähre verursacht werden.

Enthalten ist auch der Schutz der Teilkaskoversicherung. Nach einem Teilkaskoschaden wird ein bestehender Schadenfreiheitsrabatt (SFR) der Vollkaskoversicherung nicht zurückgestuft.

Teilkaskoversicherung (TK)

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden an Ihrem Fahrzeug, die verursacht werden durch Entwendung, Brand, Explosion, Kurzschluss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Glasbruch, Marderbiss oder Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt und demzufolge auch keine Rückstufung im Schadenfall.

Die Teilkasko ist Bestandteil der Vollkasko, kann aber auch alleine abgeschlossen werden.

Insassen-Unfallversicherung (IU)

Bei allen Unfällen, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs stehen, bietet sie Schutz für die Insassen. Die Leistung bei Unfalltod, Invalidität oder für das Tagegeld erfolgt unabhängig von einer Schadenersatzpflicht und zusätzlich zu sonstigen Leistungen.

Eine Insassen-Unfallversicherung gilt nur für das Fahrzeug, für das sie abgeschlossen wurde.

Wenn für den Fahrer oder die Mitfahrenden keine Private Unfallversicherung oder anderweitiger Unfall-Schutz besteht, ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung durchaus zu empfehlen.

Fahrerschutzversicherung

Bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall sind alle Insassen Ihres Pkw, Fahrschul-Pkw, Lehr-Lkw, Lehr-Omnibus oder Wohnmobils über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, nur der Fahrer nicht.

Hier kommt unser Fahrerschutz ins Spiel: Er sichert die Personenschäden des berechtigten Fahrers ab, falls er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.

Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden. Hierzu zählen z. B.:

  • Verdienstausfall
  • Unterhaltsansprüche
  • Kosten für Haushaltshilfen
  • Kosten für Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nicht.

Ausführliche Informationen zum Fahrerschutz finden Sie in unserem Flyer: Download

Als Ergänzung Ihrer Kfz-Versicherung: Rechtsschutz-Versicherung

Ob es um Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall über den Schadenersatz oder um Streit mit dem Autohändler über den Umfang von Garantieansprüchen geht:

Mit einer Rechtsschutz-Versicherung haben Sie die Sicherheit, dass die Kosten für Anwälte, Gericht, Sachverständige und Zeugen übernommen werden.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Produkt Rechtsschutz-Versicherung.

Besonderheiten

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden am Fahrzeug, die durch folgende Naturgewalten verursacht werden:
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, an Berghängen niedergehende Lawinen.

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Mitversichert sind die dadurch  bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 1.000 Euro.

Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme).

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden durch Marderbisse an Kabeln, Schläuchen, Leitungen und Gummimanschetten.

Die durch Marderbiss unmittelbar verursachten Folgeschäden und Schäden an Dämmmaterial sind bis zu einer Höhe von 500 Euro mitversichert.

In der Vollkaskoversicherung sind Schäden versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass

  • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
  • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
  • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten (Havarie-grosse).

Wird die Frontscheibe durch Steinschlag beschädigt, muss nicht immer die komplette Scheibe ausgetauscht werden. Oft lässt sich der Schaden durch ein Spezialverfahren fachmännisch reparieren.

Ihr Vorteil: Wird eine Windschutzscheibe repariert, anstatt ausgetauscht, verzichten wir auf die Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung. Das heißt, die Reparatur ist für Sie kostenlos!
 

Häufig ist lediglich der klassische "Wildschaden", also der Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, versichert. In unserer Teilkaskoversicherung ersetzen wir auch Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art entstehen.

Der Versicherungsschutz besteht also auch für Schäden, die z. B. durch einen Zusammenstoß mit Hunden, Pferden oder Vögeln entstehen. Derartige Schäden über 500 Euro müssen der Polizei gemeldet werden.
 

In der Voll- und Teilkaskoversicherung verzichten wir gegenüber dem Versicherungsnehmer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Das heißt, wir zahlen auch dann, wenn der Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

Ausgenommen hiervon sind:

  • der Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile wird grob fahrlässig ermöglicht.
  • der Versicherungsfall wird infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt.

Wenn Sie bei uns bereits ein Fahrzeug mit mindestens Schadenfreiheitsklasse 2 (SF 2) versichert haben, dann beginnt das Wohnmobil in Haftpflicht mit SF-Klasse ½ und in Vollkasko mit SF-Klasse ½.

In den Bedingungen ist geregelt, welche Fahrzeugteile in der Kaskoversicherung mitversichert sind bzw. welche Teile gegen Zuschlag versichert werden können.

Ihr Vorteil: In unserer Kfz-Versicherung sind nahezu alle Fahrzeug- oder Zubehörteile unabhängig von deren Wert automatisch mitversichert.

Ausnahmen:

Die nachfolgend aufgeführten Teile sind gegen Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind und unter Angabe des Neuwertes von Ihnen im Versicherungsantrag angegeben werden:

  1. individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen (auch Reklame/ Werbung) sowie besondere Oberflächenbehandlungen (z.B. Postermotive unter Klarlack),
  2. Beiwagen und Verkleidungen (soweit nicht serienmäßig) bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes, Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,
  3. Spezialaufbauten und Umbauten (z.B. Kran-, Bagger-, Greifer-, Tank-, Silo, Kühl- und Thermoaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z.B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwagen, Behinderte/ Behindertentransporte),
  4. Ladeeinrichtungen -geräte aller Art (z.B. Hydraulische Ladebordwand, Ladekran)

Wird die Entschädigung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens innerhalb von 6 Monaten freiwillig zurückgezahlt, behandeln wir den Vertrag als schadenfrei und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

Freiwillig bedeutet, die Rückzahlung erfolgt nicht aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung. Die Rückzahlung kann vom Versicherungsnehmer oder Leasingnehmer erfolgen.

Die Schadenfreistellung erfolgt auch dann, wenn uns die Entschädigungsleistung von Dritten erstattet wird (z.B. von einem anderen Versicherer).

Häufig gelten im Ausland viel zu niedrige Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie im Ausland ein Auto mieten, haben Sie mit der so genannten Mallorca-Police ergänzenden Versicherungsschutz: Für den Mietwagen gelten die deutschengesetzlichen Mindestversicherungssummen.

Die Mallorca-Police ist automatisch in unserer Pkw-, Kraftrad- und Campingfahrzeug-Versicherung enthalten.
 

Auch wenn Sie vorübergehend kein Fahrzeug versichern, bleibt die Schadenfreiheitsklasse bis zu 7 Jahre lang erhalten.

Das heißt für Sie: Kein Rabatt-Verlust während dieser Zeit. Danach verfällt jedoch der Schadenfreiheitsrabatt.

Häufige Fragen

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der

  • vereinbarten Versicherungssumme (Neuwert des Fahrzeugs)
  • der gewünschten Selbstbeteiligung und
  • dem Schadenfreiheitsrabatt (SFR).

Der Schutz der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung gilt in ganz Europa im geographischen Sinne und für außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ihr Fahrzeug ist nicht mehr das jüngste, und Sie fragen sich: Lohnt sich da noch eine Vollkaskoversicherung?

Dies hängt vor allem davon ab, ob Sie bei einem Totalschaden den Betrag aufbringen wollen oder können, um ein Ersatzfahrzeug zu kaufen.

In die Überlegung einbeziehen sollten Sie jedoch, dass die moderne Sicherheitstechnik (Airbag, ABS), die elektronischen Bauteile und die Komfortausstattung (z. B. Klimaanlage, Einparkhilfe) auch schon bei kleineren Unfällen Schaden erleiden können und hohe Reparaturkosten zur Folge haben.

Eine Faustregel:

     Aktueller Fahrzeugwert
-   abzüglich evtl. Selbstbeteiligung
=  Differenzbetrag

Dieser Betrag müsste bei einem Totalschaden aufgebracht werden - entweder von Ihnen selbst oder von der Vollkaskoversicherung.

Seit 2002 gilt ein verschärftes Schadenersatzrecht. Demnach haftet der Fahrer gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern und den Fahrzeuginsassen auch bei unverschuldeten Unfällen.

Natürlich kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf - mit einer Ausnahme:
Diese Regelung gilt nicht für Personen, die “beim Betrieb des Fahrzeugs” tätig sind (Fahrer). Eine Insassenunfallversicherung ist deshalb auch aus diesem Grund nach wie vor empfehlenswert - vor allem, wenn keine Private Unfallversicherung besteht.

Ein Beispiel: 

30.000 €Todesfall-Leistung 
60.000 €Invaliditätsleistung
Jahresbeitrag53,55

Tipp: Fahren Sie ausschließlich alleine oder mit Ihrer Familie, raten wir Ihnen zu einer Privaten Unfallversicherung, da diese auch in anderen Lebensbereichen schützt.
 

In einigen Ländern wird der Nachweis der Kraftfahrthaftpflichtversicherung verlangt. Diesen Nachweis nennt man "Grüne Karte" oder Internationale Versicherungsbestätigung.

Die "Grüne Karte" bescheinigt unseren Kunden Versicherungsschutz mindestens nach den im Besuchsland geltenden Bestimmungen.

Auch wenn die Grüne Karte nicht mehr bei der Einreise im Besuchsland vorzulegen ist, raten wir Ihnen dennoch, sie immer dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten, die bei einem Unfall benötigt werden und wird häufig von der Polizei im Ausland verlangt.
 

Bei Fahrzeugen, die z. B. im Winter nicht benutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll: Sie ersparen sich das An- und Abmelden, und der Versicherungsbeitrag wird nur für die Zeit der Zulassung berechnet.

Tipp: Der Saisonzeitraum muss mindestens sechs Monate betragen, damit sich der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) bei schadenfreiem Verlauf weiterstuft.

In der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Je länger Sie unfallfrei fahren, desto größer wird Ihr SFR und der Beitrag somit günstiger. Tritt ein Schadenfall ein, wird der SFR zurückgestuft und der Beitrag kann sich dadurch erhöhen.

Die Übersicht der Schadenfreiheitsklassen, Beitragssätze und Rückstufungen finden Sie hier.

Durch die Selbstbeteiligung (SB) bestimmen Sie, welchen Betrag Sie bei einem Vollkasko- oder Teilkaskoschaden selbst zahlen möchten.

Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen. Bei einer höheren SB reduziert sich der zu zahlende Beitrag (und umgekehrt).

Tarifinfo

Den Beitrag für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen-Anhänger nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Rufen Sie uns bitte an. Telefon 0711 98 889 711