Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
Die Unfall-Schadenanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hat der Unfall den Tod der versicherten Person zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.