Haftpflichtversicherung
Wichtige Hinweise
Wenn ein anderer von Ihnen geschädigt wurde.
Die Haftpflichtversicherung prüft die Haftpflichtansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte Ansprüche - notfalls gerichtlich - abgewehrt. Damit wir die richtigen Maßnahmen ergreifen können, beachten Sie bitte Folgendes:
- Melden Sie uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche gegen Sie oder eine mitversicherte Person erhoben wurden.
- Melden Sie uns unverzüglich, wenn gegen Sie ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder wenn Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
- Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, müssen Sie die Führung des Verfahrens uns überlassen. Wir beauftragen für Sie einen Rechtsanwalt.