Der versicherbare Personenkreis

Als Versicherungsverein hat die Fahrlehrerversicherung eine Satzung. Darin ist geregelt, wer sich bei uns versichern kann. Versicherungsnehmer der Fahrlehrerversicherung VaG müssen zum versicherbaren Personenkreis gehören.

Nach unserer Satzung können sich als Mitglieder bei uns versichern:

Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer


Natürliche und juristische Personen, die Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrschule sind und deren Mitarbeitende


Inhaberinnen und Inhaber und verantwortliche Leiterinnen und Leiter einer amtlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätte


Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die ihr angeschlossenen Landesverbände und deren Mitarbeitende


Kraftfahrzeug-Überwachungsvereine und -ämter mit Ihren Angestellten und Beamten


Sachverständige und Ingenieure im Prüf- und Kraftfahrwesen und deren Mitarbeitende


Personen, die mit der Aus- und Fortbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern sowie Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern befasst sind


Die Mitarbeiter des Vereins, die Landesagenturen und deren Mitarbeitende


Personen, die auf Bundes-, Länder- oder kommunaler Ebene im öffentlichen oder privaten Bereich mit folgenden Aufgaben befasst sind:     

  1. Änderung/Neufassung des Fahrlehrergesetzes und seiner Verordnungen sowie aller straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  2. verwaltungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Fahrschüler- und Fahrlehrerausbildung
  3. Überwachung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten

Familienangehörige der oben genannten Personen

 

Versicherungsverträge abschließen, ohne Mitglied  zu werden, können:

Mitarbeitende von amtlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten


Personen, die pädagogische Lernhilfen für den theoretischen und praktischen Unterricht von Fahrschülerinnen/-schüler oder Fahrlehrerinnen/-lehrern erarbeiten


Personen, die Gutachten zu Fragen der Fahrschüler- und Fahrlehrerausbildung erstellen


Personen, die mit der Durchführung von Programmen und Kursen befasst sind, die der Verkehrssicherheit dienen


Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Verkehrswachten sowie deren Mitarbeitende


Die Fachverlage für das Fahrlehrerwesen und deren Mitarbeitende


Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz in deren privaten/nicht gewerblichen Bereich


Familienangehörige der oben genannten Personengruppen

 

Nicht alle dürfen rein...

Bei der FV können sich nur ganz bestimmte Personengruppen versichern. Gehören Sie zu diesem exklusiven Personenkreis und möchten sich bei uns versichern?

Sehr gerne! Wir bitten aber schon jetzt um Ihr Verständnis, wenn wir hierfür eine Bestätigung oder einen Nachweis anfordern.

Hier können Sie sich ein entsprechendes Formular herunterladen und dieses zusammen mit dem Versicherungsantrag an uns schicken.

Formular: Prüfung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen