Was kann die neue Unfallversicherung der FV? Wir stellen deren Leistungsspektrum dar anhand eines fiktiven Falls. Folge 1 unserer Serie „FV konkret“.

 

plötzlich ist alles anders 

Familie Mayer macht Urlaub in der fränkischen Schweiz, um dort das Wochenende zu genießen. Leider bleibt das Urlaubsvergnügen nicht ungetrübt: Die fünfjährige Tochter Paula wird beim Spielen im Garten ihres Ferienhauses von einem Zecken gebissen. Da sie nicht geimpft ist, erleidet sie eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die in einer Gehirnhautentzündung mündet. 

Paula muss sofort ins Krankenhaus und wird dort 14 Tage stationär versorgt. Leider hat der behandelnde Arzt keine guten Nachrichten: Als schließlich die akute Phase der Gehirnhautentzündung abklingt, stellt sich heraus, dass die kleine Paula bleibende Schäden behalten wird. Sie wird zeitlebens geistig beeinträchtigt bleiben. Ein Schock für Familie Mayer, die sich schlimme Vorwürfe macht.

Mittlerweile wurde Paulas 75-prozentige Invalidität festgestellt. Die Folgen sind gewaltig: Sie wird zeitlebens erhöhten Betreuungsbedarf haben und besondere Therapien benötigen, außerdem benötigt sie Unterstützung in Schul- und Berufsausbildung. Familie Mayer ist natürlich krankenversichert, entschied sich aber gegen eine Unfallversicherung. Diese sei nicht nötig, fand Paulas Papa. Was folgt, ist ein weiteres böses Erwachen, als es um die finanziellen Folgen des Zeckenbisses geht.

Szenario 1: Familie M. hat keine Unfallversicherung

Die Krankenversicherung deckt die Kosten für Paulas medizinische Behandlung ab. Dazu gehören die Aufenthaltskosten im Krankenhaus, ärztliche Untersuchungen, medizinische Tests, Medikamente, Operationen und alle anderen medizinischen Leistungen, die zur Diagnose und Behandlung der Gehirnhautentzündung erforderlich sind. Auf den gewaltigen finanziellen Folgen ihrer Invalidität bleibt Familie M. sitzen.

Szenario 2: Familie M. hat die Unfallversicherung der FV

Die neue Unfallversicherung der FV greift Paula und ihrer Familie finanziell unter die Arme und unterstützt sie, als sich deren Leben von einer Sekunde auf die andere ändert. Durch Zeckenbisse übertragene FSME (und Borreliose) gelten bei der FV als Unfall und sind ab dem Komforttarif versichert.

Paulas Papa hat den Premiumtarif der Unfallversicherung gewählt. Seine Tochter ist dabei mit einer Grundsumme von 100.000 Euro und einem 300-prozentigen Progressionsverlauf (Progression 300) versichert. Das heißt, ab einer Invalidität von 75 Prozent erhält Paula 300 Prozent der versicherten Grundsumme. Da dies der Fall ist, bekommt sie eine einmalige Invaliditätsleistung von 300.000 Euro sowie eine monatliche Unfallrente in Höhe von 1.500 Euro bis zum Lebensende. Pro Tag im Krankenhaus erhält sie dazu ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro, außerdem eine Kur- bzw. Rehabeihilfe in Höhe von 3.000 Euro. Falls künftig behinderungsbedingte Mehraufwendungen nötig sind, etwa von Auto oder Wohnung, hilft die FV mit bis zu 20.000 Euro. Paulas Eltern wollen während des Krankenaufenthalts ihrer Tochter natürlich in ihrer Nähe sein. Dank der „Rooming-in-Leistung“ unterstützt die FV Krankenhausübernachtungen von Mama oder Papa mit 50 Euro pro Tag. Und schließlich bietet die FV ihr Assistance-Paket an, das den Eltern bei organisatorischen Aufgaben im Alltag hilft, zum Beispiel bei der Begleitung des Heilverfahrens oder bei der Rehabilitation, bei Beratungen zu Pflegemaßnahmen, im Haushalt, beim Einkaufen oder als Fahrdienst.

Paulas Eltern erhalten eine Gesamtleistung von: 1.584.400 Euro

Diese setzt sich so zusammen:

Invaliditätsleistung: 300.000 Euro
Unfallrente: 1.500*12 Monate = 18.000 im Jahr, 70 Jahre lang: 1.260.000 Euro
Krankenhaustagegeld: 50 Euro*14 Tage=700 Euro
Kur- bzw. Rehabeihilfe: 3.000 Euro
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen: 20.000 Euro
Rooming-in: 50 Euro*14 Tage= 700 Euro
Assistance-Paket: unbezahlbar

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