Hätte er mal besser geschaut: Paul fährt in Hamburg mit seinem Auto aus einer Parklücke , ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Sabine will gerade vorbeifahren, muss aber nach links ausweichen und kracht in der engen Wohnstraße in ein parkendes Auto. Ärgerlich genug, doch Paul verhält sich auch noch unklug am Unfallort. Folge 5 unserer Serie "FV konkret".

Paul steigt zerknirscht aus. „Sorry“, murmelt er, „ich hab‘ dich nicht gesehen. Irgendwie ist heut nicht mein Tag. Aber, hey, ich zahl, wenn was anfällt.“ Das teilt Paul auch der Polizei mit, die nach kurzer Zeit am Unfallort aufgetaucht ist. Mit einem Lamento über seine kaputte Vape endet seine Aussage. Eine Aussage, die er möglicherweise bereuen wird. 

Die FV warnt Unfallverursacher davor, derartige Zusagen vor Ort zu machen. Das kann teuer werden. Denn eine Haftpflichtversicherung leistet nur nach den gesetzlich Haftungsgrundlagen und den vertraglichen Vereinbarungen. Doch die Wenigsten sind im Haftungsrecht so versiert, dass Sie die Unfallsituation exakt beurteilen können. Wer einem Geschädigten voreilig den Schadenersatz zusagt, riskiert daher, selbst in die Tasche greifen zu müssen. 

Der FV-Tipp daher: Verhandlungen mit dem Geschädigten der Haftpflichtversicherung überlassen - dafür fließen ja auch Beiträge an die Versicherung. Und dann ist auch gut Vapen.

Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts

Die FV hat den von Paul angerichteten Schaden an Sabines Fahrzeug dennoch reguliert, das Unfallgeschehen war zu eindeutig. Das hat zur Folge, dass sein Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird. Er zahlt nun einen höheren Beitrag. Und bis er wieder auf den Stand vor dem Schaden kommt, kann es einige Jahre dauern. Ganz schön ärgerlich, findet Paul. 

Er ruft bei der FV an unter der Schaden-Hotline 0711/98 889 666. Dort rät man ihm für die Zukunft: Ist der gegnerische Unfallschaden gering, kann es sich lohnen, dieses Geld dem Versicherer zurückzuzahlen. Dann wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft. „Sie können sich dabei Zeit lassen mit der Entscheidung“, heißt es aus der Stuttgarter FV-Zentrale. „Es genügt, wenn Sie uns nach Abwicklung des Schadens mitteilen, ob Sie den Schaden selbst zahlen wollen.“ Die FV nennt ihm den Betrag, bis zu dem es sich lohnt, einen Schaden selbst zu bezahlen. Paul merkt sich diese Möglichkeit des Schadenrückkaufs. Auch mit der Zusatzleistung Rabattschutz kann er höhere Beiträge vermeiden. 

Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall

Ist man bei einem Unfall der Geschädigte, hat man das Recht, dass der eigene Schaden reibungslos und vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgewickelt wird. Paul wusste vor seinem Gespräch mit der FV gar nicht, was er alles an Haftplficht-Schäden geltend machen kann, sollte ihm mal einer widerfahren. 

Die Beraterin der FV hilft ihm auf die Sprünge: Klar, Schäden am Fahrzeug sind das offensichtlichste. Schwieriger wird es bei der Wertminderung eines neuen Fahrzeugs, das weiß nicht jeder so aus der Lameng. Auch an die Themen Nutzungsausfall und Mietwagen sowie den Ersatz von weiteren Kosten und Gebühren sollte man im Falle eines Falles denken. Besser: Man informiert sich ausführlich bei seiner Versicherung.

FV bietet kostenlosen Pkw-Schaden-Service

Wer sein Auto voll- oder teilkaskoversichert hat, kommt in den Genuss des kostenlosen Pkw-Schaden-Services der FV. Voraussetzungen: Der Pkw darf nur in einer von der FV vermittelten Werkstatt repariert werden. Der Schaden muss vor einer Reparatur der FV gemeldet wird. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die nur mit Zustimmung der FV in Anspruch genommen werden kann. Auch hier ist ein Anruf unter 0711/98 889 666 empfohlen, um zu erfahren, was sich hinter diesem Begriff alles verbirgt.

Abholservice: Das Auto wird entweder bei Ihnen zuhause oder von der Unfallstelle abgeholt.

Kostenloser Ersatzwagen: Für die Dauer der Reparatur erhalten FV-Kunden von der Werkstatt kostenlos einen Kleinwagen als Ersatzfahrzeug. Fahrschulwagen können leider nicht zur Verfügung gestellt werden.

Fahrzeugreinigung: Das Auto wird nach der Reparatur innen und außen gereinigt.

Bringservice: Nach erfolgter Reparatur wird das Auto zurückgebracht.

Garantie: Der Wagen wird fachgerecht und mit Originalersatzteilen repariert wird. Die Fachwerkstatt gewährt sechs Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten und tritt - falls erforderlich - in die Herstellergarantie ein. Für Ersatzteile gilt die Garantie des Ersatzteilherstellers in vollem Umfang.

Alle Informationen auf einen Blick

Sie wollen uns einen Schaden melden? Klicken Sie hier