Noch steht das Motorrad eingemottet in der Garage. Aber bis zum Start der Zweirad-Saison ist nicht mehr lang hin. Fahrlehrer Frank freut sich schon, schließlich ist er ein passionierter Biker. Doch er zweifelt, ob er richtig versichert ist. Folge 4 unserer Serie „FV konkret“. 

Für Frank ist die Motorradsaison die schönste Zeit des Jahres. Knapp gefolgt von Karneval und der Black Week bei Amazon. Aber beim Thema Versicherungen geht er gern mal auf Tauchstation. Weed scher passe, denkt sich der Kölner. Hauptsache Haftpflicht und Kasko, beim Rest: Augen zu und Gänseblümchen. Dabei entgeht ihm einiges, was ihm bei der Arbeit mit seinen Fahrschülern äußerst nützlich sein kann. Das dämmert ihm, als er bei der FV in Stuttgart anruft. 

Auffrischungsfahrten: 
Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung

Natürlich sei die „Haftpflicht“ der Klassiker, bekommt er zunächst zu hören. Deckung: 100 Millionen, Maximalentschädigung 15 Millionen Euro pro Person. Fahrlehrer seien dadurch im Schadenfall bestens geschützt, teilt ihm seine Bearbeiterin mit. Soweit, so gut, so bekannt. Auch ihre Ausführungen zu Voll- und Teilkasko hatte Frank auf dem Schirm.

Aber ein paar Sachen, die sich aus dem Beratungsgespräch ergeben, sind ihm neu: Die FV-Produkte nämlich, die voll auf die Arbeit in der Fahrschule zugeschnitten sind: die besondere Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel, die etwa bei Motorrad-Auffrischungsfahrten zum Tragen kommt. Sie sei notwendig, wenn der Fahrlehrer nicht Führer des Fahrzeugs im rechtlichen Sinn sei und die reguläre Kfz-Haftpflicht deshalb keinen Versicherungsschutz gewähre, erklärt seine Beraterin. Falls die zu schulende Person einen vom Fahrlehrer verschuldeten Schaden erleide, springe diese ein. 

Bei Miete oder Leihe: Fremdfahrzeugversicherung

Ob er als Fahrschulunternehmer schon mal Motorräder geliehen oder gemietet habe? Von einer anderen Fahrschule, einem Autohaus, einer Autovermietung oder dem Fahrschüler selbst? Durchaus, antwortet Frank. „Dann sollten Sie über eine Fremdfahrzeugversicherung nachdenken“, sagt die Beraterin. „Denn wenn es kracht, bietet diese Unfallschutz wie eine Vollkasko, ohne die Versicherung des Eigentümers zu belasten.“ Sie werde vom Fahrschulinhaber für sich und den jeweiligen Fahrlehrer abgeschlossen. Einzige Voraussetzung: Das Motorrad muss prüfungstauglich sein. 

Außerdem sollte man beachten - so lautet ein weiterer wichtiger Rat der FV -, der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Eigentümers vorab den Verwendungszweck als Fahrschulfahrzeug mitzuteilen. Tut man das nicht, wird ein möglicher Schaden nicht ersetzt – und man hat Ärger mit dem Eigentümer. 

Fahrschüler-Unfallversicherung: Schutz vor Verletzungen 

Guter Punkt, denkt sich Frank und fragt – neugierig geworden – nach: „Was jibbet et denn noch abseits von Haftpflicht und Kasko?“ Na, die Fahrschüler-Unfallversicherung, sagt seine Ansprechpartnerin, denn beim Motorradunterricht kann einem Fahrschüler schon mal etwas passieren. Ist ja nicht ganz ungefährlich, das Ganze.  

„Meistens ist der Fahrlehrer nicht schuld, sodass dann die Kraftfahrthaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung nicht leistet“, sagt sie, „der Fahrschüler bleibt dann ohne Entschädigung, selbst bei schwersten Verletzungen.“ Abhilfe schaffe hier eben die Fahrschüler-Unfallversicherung. Damit können Fahrschulen ihre Fahrschüler absichern und sich vor einem Imageverlust bewahren – „und das zu einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis“. Die Fahrschüler-Unfallversicherung leistet immer unabhängig bzw. zusätzlich zu möglichen anderen Ansprüchen.

„Danke für die Info und tschö“, sagt Frank und legt auf. Alles nicht so knifflig, wie er dachte, das Versicherungszeugs - und unglaublich praktisch noch dazu. Man muss nur kurz mal telefonieren. Packe ma aan, denkt er sich. Muss ja.

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