Existenzgründung: Aber sicher doch!
Wie werde ich Unternehmer – und zwar safe? Einige Beispiele für Versicherungen, die Existenzgründern zu empfehlen sind. Folge 10 unserer Serie „FV konkret“.
Emma wollte schon immer ihr eigener Herr sein bzw. ihre eigene Frau. Auch als Fahrlehrerin. Deswegen hat sie beschlossen, sich selbstständig zu machen und ihre eigene Fahrschule zu gründen. Aber wie das so ist: Ständig tauchen neue Fragen auf. Zum Beispiel: Welche Versicherungen brauche ich als Existenzgründer?

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Anruf bei der Landesagentur der Fahrlehrerversicherung (FV). Dort hilft man gerne weiter. Und der Berater kommt gleich mit einem Klassiker ums Eck: Die Betriebshaftpflichtversicherung darf in keiner Fahrschule fehlen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Betrieb der Fahrschule entstehen können.
Ein Kunde stürzt in den Räumlichkeiten von Emmas Fahrschule auf nassem Boden? Schlecht! Aber gut, wenn das versichert wurde. Denn der Geschädigte verlangt sicher Schadenersatz. Und das kann teuer werden. Die FV bietet deshalb Versicherungssummen bis zu fünf Millionen Euro für Personen- oder Sachschäden an und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Geschäftsinhaltversicherung
In einer Fahrschule steckt eine ganze Menge Geld: Notebook, Beamer, Smartboard, Möbel, Teppiche, Unterrichtsmaterial, Schaufensterdeko, Fahrsimulator. Emma nickt, als ihre Beraterin bei der FV diese Beispiele aufzählt.
Brennt es, wird eingebrochen oder kommt zu einem Rohrbruch, sind die Investitionen schnell dahin. Auch Sturm und Hagel können zerstörerisch sein. In der Geschäftsinhaltversicherung (GiV) können auch elektronische Geräte wie Fahrsimulatoren oder Smartdisplays gegen Mehrbeitrag versichert werden. Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter sind dann kein Thema mehr.
Der FV-Versicherungsschutz umfasst noch mehr: zum Beispiel für Bargeld, für außen angebrachte Markisen, Antennen, Schilder, für Schulungssoftware oder für durch einen Einbruch beschädigte Türen. Mitversichert sind auch Funkgeräte und Automaten.

Gesetzliche und private Unfallversicherung
Eine berufliche Unfallversicherung kann für Emma und ihre Mitarbeiter sinnvoll sein, um im Falle von Verletzungen abgesichert zu sein – schließlich ist Autofahren nicht ganz ungefährlich. Als Existenzgründer ist man aber nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Man sollte sich aber freiwillig gesetzlich versichern – bei der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr.
Zusätzlich sollte Emma auch privat vorsorgen, zum Beispiel mit der Unfallversicherung der FV. Diese springt ein, wenn das Leben nach einem Unfall plötzlich Kopf steht - sei es im Beruf oder in der Freizeit. Leistungsbausteine sind Invaliditäts- und Todesfallleistungen und das Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, neue Highlights die Unfallrente und das Assistance-Paket. Mit der Unfallrente unterstützt die FV bei laufenden Kosten, Einkommenseinbußen oder zusätzlichen Ausgaben, solange die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist.
Das Assistance-Paket hilft im Haushalt, bei Pflegemaßnahmen, mit Einkaufs- und Essenservice, Fahrdiensten, Kinderbetreuung, Haushaltsreinigung und Winterdienst. Eine verbesserte Gliedertaxe und Progression komplettieren das Leistungsspektrum der Unfallversicherung.

Rechtsschutzversicherung
Als Unternehmer hat man bisweilen Konflikte mit Mitarbeitern, mit dem Vermieter der Fahrschulräumlichkeiten oder im Straßenverkehr zum Beispiel. Dann ist ein fachkundiger Anwalt wichtig. Aber: Ein Rechtsbeistand kostet meist viel Geld, besonders, wenn es vor Gericht geht und dort zusätzliche Kosten für Sachverständige, Gutachten oder Zeugen anfallen.
Mit dem Firmen-, Immobilien- und Verkehrs-Rechtsschutz der FV ist Emma auf der sicheren Seite. Ein Kostenrisiko wird so vermieden, sie kommt zu ihrem Recht. Wichtig für Fahrlehrer - Emma hört jetzt genau zu: Der Versicherungsschutz umfasst auch das Widerspruchsverfahren von Verwaltungsbehörden und die entsprechenden Gerichtsverfahren, wenn es um den Entzug der Fahrlehrererlaubnis geht.