Buzzword-Bingo: Redet normal mit mir!
Versicherung kann schon allein durch die Fachsprache abschreckend wirken: Ein Blick in die Bedingungen eines belieben Tarifs genügt bisweilen – und, Bingo, schmilzt das Gehirn. Aber so schwer ist es nicht. Wir erklären Begriffe, die immer wieder mal vorkommen. Teil 8 unserer Serie „FV konkret“.

Buzzword #1: Überspannungsschäden
„Was im Himmel sind Überspannungsschäden?“, denkt sich Leonie, als sie die Bedingungen ihrer neuen Hausratversicherung studiert. Angekratzte Nerven nach dem Horrorfilm? Fast. Eher angekratzte Leitungen: Bei einem Gewitter können Blitze nicht nur direkt in ein Gebäude einschlagen, sondern auch in der Nähe. Dadurch kann sich die Spannung im Stromnetz so stark erhöhen, dass elektrische Geräte beschädigt werden. Viele Versicherer bieten den Einschluss von Überspannungsschäden bis zu bestimmten Grenzen oder gegen Zuschlag an.
„Bei der FV sind Sie auf der sicheren Seite“, erfährt Leonie aus der Stuttgarter Zentrale. „In der Hausratversicherung sind Überspannungsschäden automatisch bis 5 % der Versicherungssumme mitversichert, in der Wohngebäudeversicherung bis zu 1 % und in der Geschäftsinhaltversicherung bis 10 %.“ Wichtig: Die Ursache bei Überspannungsschäden muss von einem Fachbetrieb festgestellt werden. Ersetzt werden die Reparaturkosten bzw. bei einem Totalschaden der Neuwert.

Buzzword #2: Wildschäden
Ok, gar nicht so tragisch bis jetzt, das Kauderwelsch, findet Leonie. Aber das Bingo mit den Buzzwords geht weiter. Wildschäden …. so ungefähr ist ihr klar, was das ist. Schließlich hat ihr Vater immer erzählt, wie das damals so war, als er in ein Wildschwein fuhr, das so groß war wie ein halber VW Golf. Aber gab’s da nicht noch was mit Haarwild und Rotwild und … und was ist dann? Leonie kommt ins Grübeln.
In der klassischen Teilkaskoversicherung sei der Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz versichert, hört sie von der FV. Darunter fallen beispielsweise Rehe und Wildschweine. Mittlerweile haben aber die meisten Versicherer ihre Bedingungen ausgeweitet. Einige begrenzen die Leistung auf bestimmte Tierarten, andere berechnen einen Zuschlag.
Die Kaskoversicherung der FV geht einen anderen Weg: „Ab Tarif 10/2004 ist der Zusammenstoß mit Tieren aller Art ohne Zusatzbeitrag versichert“, heißt es aus Stuttgart. „Selbst bei einer Kollision mit einem Vogel ersetzen wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug.“ Was Leonie beachten sollte: Liegt der Fahrzeugschaden voraussichtlich über 500 Euro, muss die Polizei hinzugezogen werden.

Buzzword #3: Gefälligkeitsschäden
Da hilft man Freunden beim Umzug und dann geht die Glastür der Vitrine zu Bruch – oh no! Aber auch beim Blumen gießen in einer fremden Wohnung kann etwas passieren. Leonie weiß das nur zu gut - und die Freundschaft kann auch noch darunter leiden. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können solche „Gefälligkeitsschäden“ abgesichert werden - doch bei manchen Anbietern gibt es Ausschlüsse, wie beispielsweise die Umzugshilfe.
„Wir versichern Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 Euro ohne Ausnahme, im Komfort-Tarif sogar bis 10.000 Euro“, teilt Leonies Beraterin ihr mit. „Sollten Sie noch einen älteren Vertrag haben, empfehlen wir die Umstellung auf die aktuellen Konditionen“. Die Haftpflichtversicherung ersetzt die Reparaturkosten bzw. bei einem Totalschaden den Zeitwert.

Buzzword #4: Verkehrssicherungspflicht
Der nächste Winter kommt bestimmt, genauso wie ein weiterer Klassiker im Versicherungs-Buzzword-Bingo: Verkehrssicherungspflicht. Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schaudern, wenn sie davon hören. Denn sie sind dafür verantwortlich, dass die Gehwege von Eis und Schnee befreit werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss für den Schaden aufkommen, verletzt sich ein Passant bei einem Sturz.
„Schützen können Sie sich vor solchen Schadenersatzforderungen mit einer Privathaftpflichtversicherung“, erfährt Leonie am Telefon. „Diese gibt es bei uns für Singles schon ab 56,92 Euro im Jahr, für Familien ab 63,33 Euro. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.“
Bingo, denkt sich Leonie, für heute ist es genug mit dem Kauderwelsch.