Tina möchte ihr Fahrzeug verkaufen. Ihr schwebt „eine neue Kiste“ vor, wie sie sagt. Aber: Gemacht hat sie das noch nie. Wie geht das und was muss sie bei einem Verkauf beachten? Teil 6 unserer Serie „FV konkret“

Ein Anruf bei der FV verschafft Tina Klarheit: "Bitte das Fahrzeug vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle abmelden! Der Käufer benötigt für die Überführung des Fahrzeuges ein Kurzzeitkennzeichen. Sollte nach dem Verkauf ein Unfall passieren, sind Sie für diesen nicht mehr haftbar“, sagt der FV-Berater. 

Falls das Fahrzeug beim Verkauf doch noch auf den Verkäufer zugelassen ist, sollte man Zulassungsstelle und Versicherung – in Tinas Fall die FV – unverzüglich über den Verkauf informieren, lautet ein weiterer Rat aus Stuttgart. Dafür stehe auf der FV-Website eine Fahrzeug-Veräußerungsanzeige bereit. 
 

Bauchschmerzen bei der Probefahrt 

Steht ein Kaufinteressant vor der Tür, will dieser mit Sicherheit eine Probefahrt unternehmen. Tina beschleicht beim Gedanken daran ein schlechtes Gefühl: Was ist, wenn gerade dann ein Unfall passiert? Und der potenzielle Kaufinteressent mit den Schultern zuckt und sich rausredet? Bleibt sie dann auf dem Schaden sitzen, während der Crashpilot von dannen zieht? 

„Das möchten viele Kunden wissen“, sagt ihr Ansprechpartner. “Wie sieht es aus, wenn eine fremde Person mit ihrem Auto eine Probefahrt macht?” In den meisten Pkw-Versicherungstarifen sei festgelegt, welche Personen das Fahrzeug fahren dürften. Sofern es sich nicht um einen Fahrschul-Pkw handle, unterscheide man zum Beispiel zwischen „Versicherungsnehmer und Ehe-/Lebenspartner“ und „andere Personen“. 

Die FV beruhigt Tina, aber: Papiere zeigen lassen! 

„Seien Sie unbesorgt, denn diese vertraglichen Einschränkungen gelten nicht für Kaufinteressenten, die Ihr Fahrzeug erwerben wollen", klärt die FV auf. Übrigens auch nicht für Werkstattangestellte, die eine Probefahrt mit dem Fahrzeug durchführen. Sie solle darauf achten, rät der Berater, alle nötigen Informationen zum Kaufinteressenten zu haben. Hierzu zählen der Personalausweis, der Führerschein und eine gemeldete Adresse. „Sollten Sie diese Informationen nicht bekommen, raten wir Ihnen von einer Probefahrt ab.“

Bei einer Probefahrt sollte Tina mitfahren – denn wird das Fahrzeug während der Probefahrt entwendet, gilt dies nicht als Diebstahl. Dies hat zur Folge, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht übernimmt. Sollte der Kaufinteressent das Fahrzeug während der Probefahrt beschädigen, muss er natürlich für den entstandenen Schaden einstehen. 

Im Internet Kennzeichen schwärzen

Soweit, so gut, denkt sich Tina. Sie will online eine Verkaufsanzeige schalten. Doch bevor sie das tut, zuckt sie erneut zurück. Lauern nicht gerade im Internet Betrüger auf jemanden wie sie, also auf jemandem, der in Sachen Autoverkauf unerfahren ist? Was kann denn da schon wieder passieren? 

Ein weiterer Anruf bei der FV. „Wenn Sie im Internet ein Auto verkaufen, machen Sie bitte auf den Fotos die Nummernschilder unkenntlich“, lautet der Rat der Versicherung. Sonst werde man leicht Opfer von Versicherungsbetrügern. „Davor möchten wir sie warnen.“

Betrüger durchstöbern die Verkaufsangebote im Internet nach Fotos von Fahrzeugen, auf denen die Kennzeichen lesbar sind, erfährt Tina. Dann nehmen sie mit dem Verkäufer Kontakt auf und geben sich als Kaufinteressenten aus. Unter diesem Vorwand lassen sich die Betrüger vom Verkäufer weitere Informationen zum Fahrzeug und zur Versicherung geben.

„Mit diesen gesammelten Angaben ist dem Missbrauch der Daten Tür und Tor geöffnet“, bekommt Tina zu hören. „Wenn Sie in Google einmal nach ‚Betrugsmaschen beim Fahrzeugverkauf‘ oder ‚Betrug beim Autoverkauf‘ suchen, werden Sie über die vielen Treffer erstaunt sein. Dem Einfallsreichtum der Betrüger sind praktisch keine Grenzen gesetzt.“ In der Tat ist Tina erstaunt – auch ohne zu googlen.

Ein letzter Rat noch seitens FV: Bitte Vorsicht bei der Herausgabe von Daten an unbekannte Personen! Fahrzeugpapiere und -schlüssel sollte man erst aus der Hand geben, wenn der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt wurde. Sollte tatsächlich noch jemand mit Scheck bezahlen: warten, bis dieser von der Bank eingelöst wurde. “Und erst wenn das alles passiert ist, dann winken Sie dem Käufer guten Gewissens in seinem neuen Auto hinterher. Dann sind Sie safe." 

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