Wer mehr aus seinem Geld machen möchte, sollte sich die staatlich geförderte Rente einmal näher anschauen. Die drei Förderwege und ihre jeweiligen Merkmale stellen wir Ihnen kurz vor:

Basis-Rentenversicherung
Mit der Basis-Rente sichern Sie sich die steuerliche Förderung Ihrer Beiträge. Ihre spätere Rente unterliegt dann als Ausgleich der Steuerpflicht.
Riester-Rentenversicherung
Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen gefördert. Durch die Zulagen wird Ihre spätere Rente erhöht und wird normal besteuert.
Private Rentenversicherung
Die Private Rente wird nicht durch Zulagen oder Steuerfreibeträge während der Anspar-Phase gefördert - Sie profitieren dafür von einer geringeren Besteuerung Ihrer späteren Rente.

Wir möchten Ihnen bei Ihrer persönlichen Vorsorge ein Produkt anbieten, das zu Ihnen passt – ganz wie Sie es von uns und unseren Produkten gewohnt sind. Wir arbeiten aus diesem Grund eng mit unserem Kooperationspartner Allianz Pension Partners (APP) zusammen.

Senden Sie uns Ihren Angebotswunsch mithilfe des nachfolgenden Kontaktformulars. Die Experten von APP kommen auf Sie zu und besprechen mit Ihnen zusammen, welche Lösung am besten zu Ihnen passt.

 

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Nachhaltigkeit

Gemäß Transparenzverordnung (EU) 2019/2088 besteht für Vermittler die Verpflichtung, über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen zu informieren. Dieser Informationspflicht wird in den folgenden Absätzen nachgekommen.

Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Transparenzverordnung sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment–Social–Governance, ESG) zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben kann.

Informationen zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- und Versicherungsberatung (Artikel 3 TVO)

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Sofern sich aus diesen ein für den Kunden relevantes Nachhaltigkeitsrisiko ergibt, informieren wir den Kunden im Rahmen unserer Beratungspflicht als Versicherungsvertreter.

Informationen zu nachteiligen Auswirkungen von Investmententscheidungen bezogen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

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