Beschreibung

Mit einer Kranken-Zusatzversicherung sichern Sie sich im Fall der Fälle oder auch bei Vorsorgeuntersuchungen ein umfangreiches Leistungs-Plus. Senden Sie uns Ihren Angebotswunsch mithilfe dieses Kontaktformulars. Wir kommen auf Sie zu und besprechen mit Ihnen zusammen, welche Lösung am besten zu Ihnen passt.

Die Kranken-Zusatzversicherungen bieten wir in Kooperation mit der Allianz Private Krankenversicherungs-AG an.

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Zahn-Zusatzversicherung

Zahnärzte haben heute viele Möglichkeiten, Löcher in Zähnen zu füllen oder Zähne zu ersetzen, wie z. B. mit Implantaten, Kronen oder Inlays.

Bei Kindern spielt vor allem die Kieferorthopädie eine wesentliche Rolle für gesunde und schöne Zähne.

Doch werden viele Behandlungen von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht getragen. Eine private Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen, diese Lücke zu schließen.

Pflege-Zusatzversicherung

Egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert: Die dazugehörige Pflichtversicherung für den Pflegefall übernimmt bei weitem nicht alle Kosten. Eine private Pflege-Zusatzversicherung hilft in mehrfacher Hinsicht:

  • Staatliche Förderung
    Jeder Volljährige, der noch nicht pflegebedürftig ist, kann eine staatlich geförderte Pflegeversicherung abschließen. Die staatliche Förderung beträgt 5 Euro pro Monat.
  • Auszahlung als Tagegeld
    Die Pflege-Zusatzversicherung wird als Tagegeld abhängig von Ihrem Pflegegrad ausbezahlt.
  • Lebenslanger Versicherungsschutz
    Die Pflege-Zusatzversicherung übernimmt das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung.
  • Schützt Kinder vor Unterhaltszahlungen
    Kinder (und indirekt Schwiegerkinder) sind zum Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern verpflichtet. Durch eine Pflege-Zusatzversicherung können die Unterhaltsverpflichtungen vermieden werden.

stationäre Zusatzversicherung

Die stationäre Zusatzversicherung hilft mit ihren Leistungen Ihre Versorgung im Krankenhaus zu verbessern. Sie erhalten im einzelnen:

  • Freie Krankenhauswahl
    Die empfohlene oder bevorzugte Fachklinik kann frei gewählt werden.
  • Behandlung durch den Chefarzt
    Die freie Wahl des behandelnden Arztes bringt eine qualifizierte Versorgung und Betreuung durch einen Spezialisten mit sich.
  • Ein- oder Zweibett-Zimmer
    Versichert werden können die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer.
  • Kurze Wartezeit
    Die Wartezeit beträgt 3 Monate und für Entbindungen 8 Monate. Bei einem Krankenhausaufenthalt wegen eines Unfalls entfällt die Wartezeit.
  • Krankenhaus-Tagegeldversicherung
    Man kann zusätzlich einen Betrag vereinbaren, der für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts gezahlt wird.
  • Begleitperson (Rooming-in)
    Die Unterbringungskosten für eine Begleitperson (z. B. Eltern) werden bei Kindern unter 10 Jahren übernommen.
  • Erstattung ohne Höchstgrenzen
    Die Kosten für Spezialisten werden übernommen, auch wenn diese die Gebührenordnung für Ärzte übersteigt.

ambulante Zusatzversicherung

Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen und Sehhilfen. Versichert werden können auch die Kosten für alternativmedizinische Verfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen und Hörhilfen. Sie erhalten im einzelnen:

  • Heilpraktiker-Behandlungen
    Die Behandlungen durch Heilpraktiker werden bis zu 80 % übernommen. Die Erstattungs-Höchstgrenze liegt inklusive der Kosten für ausgewählte Alternativ-Behandlungen bei maximal 1.000 Euro innerhalb von 2 Jahren.
  • Alternativ-Behandlungen
    Versichert werden können auch die Kosten für Alternativ-Behandlungen durch Ärzte. Diese werden zu 80 % übernommen. Die Erstattungs-Höchstgrenze liegt inklusive der Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen bei maximal 1.000 Euro innerhalb von 2 Jahren.
  • Erstattung von Sehhilfen
    Die Kosten für Sehhilfen werden innerhalb von 2 Jahren bis zu 300 Euro erstattet.
  • Erstattung von Hörhilfen
    Die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Hörhilfen werden zu 80 % erstattet, max. 500 Euro pro Jahr.
  • Vorsorgeuntersuchungen
    Die Kosten ausgewählter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten werden einmal innerhalb zwei Jahren zu 80 % erstattet.

Krankentagegeld-Zusatzversicherung

Die Krankentagegeld-Zusatzversicherung hilft mit Ihren Leistungen bei längerer Krankheit oder einem Unfall Einkommenslücken zu schließen. Sie erhalten im einzelnen:

  • Beitragssenkende Karenzzeiten
    Karenzzeiten sind leistungsfreie Zeiträume. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums setzt die Leistung ein. Grundsätzlich gilt: Je länger die Karenzzeit, desto günstiger ist der Beitrag.
  • Erhalt des Nettoeinkommens
    Die Krankentagegeld-Versicherung gleicht mit ihrer Leistung die Reduzierung oder den Verlust des Einkommens aus. Das Nettoeinkommen darf so allerdings nicht überschritten werden.
  • Steuerfreie Auszahlung
    Das vereinbarte Krankentagegeld wird nach Ablauf der Karenzzeit für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, auch an Sonn- und Feiertagen, steuerfrei ausgezahlt.

Kinder-Krankenzusatzversicherung

Für Kinder können Sie ebenfalls unsere Kranken-Zusatzversicherungen abschließen. Die Informationen der Bausteine gelten auch für die Kinder-Krankenzusatzversicherung:

  • Zahn-Zusatzversicherung;
  • Stationäre Zusatzversicherung;
  • Ambulante Zusatzversicherung.

Besonderheiten

Durch unsere kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter wird Ihnen garantiert jede Frage beantwortet und die passende Versicherung angeboten.

Egal ob Kfz-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Kranken-Zusatzversicherung - bei uns erhalten Sie sämtliche Versicherungen für Ihren Alltag

Als Nutzer unseres Kundenportals “Meine FV” erhalten Sie einen kompletten Überblick über Ihre Versicherungen und können auch direkt mit uns kommunizieren.

Häufige Fragen

Wer längere Zeit krank ist, oder an den Folgen eines Unfalls leidet, muss während der Genesung auch noch mit Einkommensverlusten kämpfen.

Die laufenden Kosten wie Miete, Ratenverträge fallen allerdings weiter an.

Die Krankentagegeld-Versicherung hilft Ihnen den finanziellen Engpass zu überwinden.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber festgelegt. Das heißt, dass die Leistungen nur in Höhe der Vorgaben erbracht werden.

In vielen Fällen entstehen Kosten, die man aus eigener Tasche bezahlen muss. Die stationäre Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten fast komplett.

Nein. Die Kosten für stationäre Kuren sind nicht nicht mitversichert.

Die ambulante Zusatzversicherung ist für alle gesetzlich Versicherten sinnvoll. Sie bietet Behandlungsalternativen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angeboten werden.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber festgelegt. Das heißt, dass die Leistungen nur in Höhe der Vorgaben erbracht werden.

In vielen Fällen entstehen Kosten, die man aus eigener Tasche bezahlen muss. Die Zahn-Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten fast komplett.

Eine Zahn-Zusatzversicherung kann bis zu einem Alter von 64 Jahren abgeschlossen werden. Allerdings steigt der Beitrag mit zunehmendem Alter.

In jedem Fall sollten Sie einen Vertrag abschließen, solange noch keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist.

Früher wurde die Pflege durch die gesamte Familie im selben Haus übernommen.

Heute leben die Kinder meist für sich und haben eigene Verpflichtungen. Auch Ehe-/ Lebenspartner sind oft nicht in der Lage, einen pflegebedürftigen Partner alleine zu betreuen. Daher bleibt in vielen Fällen nichts anderes übrig, als die Pflege von professioneller Hand durchführen zu lassen.

Doch das hat seinen Preis. Egal ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist: Die dazugehörige Pflichtversicherung für den Pflegefall übernimmt bei weitem nicht alle Kosten.

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