Haftpflichtversicherung für Sachverständige

Beschreibung
Wir bieten Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Kfz-Sachverständiger aufgrund gesetzlicher Haftpflichtvorschriften privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden.
Besonderheiten
Wir bieten Ihnen folgende Deckungssummen:
- 5.000.000 Euro für Personen- und/oder Sachschäden
- 300.000 Euro für Vermögensschäden
Die Prüftätigkeit nach § 29 StVZO ist mitversichert.
Versicherungsschutz besteht für den Inhaber und seine Mitarbeiter während der Berufstätigkeit, wie z. B.
- Prüfung,
- Schätzung,
- Beschreibung und
- Begutachtung.
In diesem Rahmen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Versäumung amtlicher Termine oder Fristen.
Mitversichert sind Schäden an fremden Sachen, die sich aufgrund der versicherten Tätigkeit in Ihrer Obhut befinden.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 10 % der Versicherungsleistung.
Der Versicherungsschutz umfasst auch gesetzliche Haftpflichtansprüche
- aus Prüfungs- und sonstigen Fahrten, die Sie im Rahmen der versicherten Tätigkeit mit fremden Kraftfahrzeugen vornehmen
- wegen Schäden an fremden Kraftfahrzeugen und sonstigen beweglichen Sachen, wenn sie Gegenstand der versicherten Tätigkeit sind.
Schäden, die Sie an gemieteten Geschäftsräumen verursachen (z. B. an Türen, Waschbecken oder Bodenbelägen, jedoch keine Glasschäden) sind bis zu 250.000 Euro versichert. Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt 150 Euro.
Die Umweltschaden- und Umwelthaftpflicht-Basis-Versicherung ist im Schutz enthalten, da nach dem neuen Umweltschadengesetz auch Sachverständigenbüros die Verpflichtung zur Sanierung von Umweltschäden treffen kann.
Häufige Fragen
Wenn man einen Schaden schuldhaft verursacht, ist man zum Schadenersatz - und zwar in unbegrenzter Höhe - verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Bereichen des Lebens.
Damit Sie eventuelle Schäden nicht selbst bezahlen müssen, gibt es die Haftpflichtversicherung: Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzforderungen und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Versicherungsschutz besteht für den Inhaber und seine Mitarbeiter während der Berufstätigkeit, wie z.B.
- Prüfung,
- Schätzung,
- Beschreibung und
- Begutachtung.
In diesem Rahmen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Versäumung amtlicher Termine oder Fristen.
Je nach Schadenereignis gelten die folgenden Selbstbeteiligungen je Schadenfall:
Vermögensschäden: | 50 Euro |
Mietsachschäden: | 150 Euro |
Umweltschäden: | 250 Euro |
Obhutsschäden: | 10 %, max. 500 Euro |
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Tarifinfo
Jahresbeiträge für die Haftpflichtversicherung für Sachverständige | |
Deckungssumme: Die Prüftätigkeit nach § 29 StVZO ist mitversichert. | Grundbeitrag 196,77 € |