Beschreibung

In einem Fahrschul- oder Bürobetrieb gibt es eine Vielzahl verschiedener Scheiben. Damit Sie nicht jede einzelne Scheibe ausmessen müssen, bieten wir Ihnen die pauschale Glasversicherung an. Darin versichern wir die zum Betrieb gehörende Innen- und Außenverglasung gegen Bruch.

Für die Glasversicherung hat es keine Bedeutung, ob die Scheibe durch Sie selbst (z.B. durch Unachtsamkeit), durch andere (z.B. spielende Kinder) oder durch sonstige Einflüsse (z.B. Luftzug) zerbrochen wird.

    Besonderheiten

    Alle Scheiben bis zu einer Einzelgröße von 4 qm sind im Grundbeitrag versichert. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese aus Normalglas, Isolierglas oder Sicherheitsglas bestehen.

    Sie können auch Ihre Schaufenster über 4 qm Einzelgröße versichern: Für Fahrschulen und Bürobetriebe mit bis zu zwei Schaufenster berechnen wir einen Pauschalbetrag. Darüber hinaus wird der Beitrag für jede einzelne (zusätzliche) Scheibe berechnet.

    Scheiben, Platten oder Lichtkuppeln aus Kunststoff (z.B. Plexiglas) sind in der gewerblichen Glasversicherung mitversichert.

    Sofern für das Gebäude keine Feuerversicherung besteht, ersetzen wir in der gewerblichen Glasversicherung auch Schäden durch Brand, Blitz oder Explosion.

    In der Glasversicherung für Fahrschulen und Bürobetriebe sind je Schadenfall bis zu 500 Euro mitversichert:

    • Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen.
    • Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien.
    • Entschädigung für Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen.
    • Entschädigung für Waren und Dekorationsmittel.
    • Schäden an künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -spiegel oder -platten (z.B. mit Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff).

    Häufige Fragen

    Zur Außenverglasung einer Fahrschule bzw. eines Bürobetriebes zählen Glasscheiben von Schaufenstern, Fenstern, Türen, Oberlichtern, Lichtbändern, Wänden, Tür- und Windfanganlagen, Außenvitrinen und -schaukästen, Dächern, Überdachungen, Dachfenstern, Brüstungen (z.B. Balkone), Wetterschutzvorbauten, Wand- und Säulenverkleidungen.

    Zur Innenverglasung einer Fahrschule bzw. eines Bürobetriebes zählen Glasscheiben von Vitrinen, Theken und Schränken, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Vitrinenspiegel, Bilderverglasungen, Türen, Fenster, Trennwände, Schaufensterabschlüsse, Brüstungen (z.B. Treppen), Wand-, Decken-, Säulenverkleidungen.

    Tarifinfo

     

     

     

    Jahresbeitrag der gewerblichen Glasversicherung

    Grundbeitrag für alle Scheiben

    bis 4 qm Einzelgröße

    55,00 €

    Zusatzbeitrag für bis zu 2 Schaufenster

    über 4 qm Einzelgröße

    46,00 €

    Zusatzbeitrag für jede weitere Scheibe

    über 4 qm Einzelgröße

    29,00 €