Glasversicherung für Sachverständige

Beschreibung
Glasbruch im Sachverständigenbüro ist über die Geschäftsinhaltversicherung – das berufliche Pendant zur Privaten Hausratversicherung – nicht abgesichert. Wir bieten deshalb eine Versicherung für die gewerbliche Innen- und Außenverglasung an. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Scheibe durch Sie selbst (zum Beispiel durch Unachtsamkeit), durch andere (zum Beispiel spielende Kinder) oder durch sonstige Einflüsse (zum Beispiel Luftzug) zerbrochen wird.
Besonderheiten
Alle Scheiben bis zu einer Einzelgröße von 4 qm sind im Grundbeitrag versichert. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese aus Normalglas, Isolierglas oder Sicherheitsglas bestehen.
Sie können auch Ihre Schaufenster über 4 qm Einzelgröße versichern: Für Sachverständigenbüros mit bis zu zwei Schaufenster berechnen wir einen Pauschalbetrag. Darüber hinaus wird der Beitrag für jede einzelne (zusätzliche) Scheibe berechnet.
Scheiben, Platten oder Lichtkuppeln aus Kunststoff (z.B. Plexiglas) sind in der gewerblichen Glasversicherung mitversichert.
Sofern für das Gebäude keine Feuerversicherung besteht, ersetzen wir in der gewerblichen Glasversicherung auch Schäden durch Brand, Blitz oder Explosion.
In der Glasversicherung für Sachverständigenbüros sind je Schadenfall bis zu 500 Euro mitversichert:
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen.
- Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien.
- Entschädigung für Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen.
- Entschädigung für Waren und Dekorationsmittel.
- Schäden an künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -spiegel oder -platten (z.B. mit Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff).
Häufige Fragen
Zur Außenverglasung eines Sachverständigenbüros zählen Glasscheiben von Schaufenstern, Fenstern, Türen, Oberlichtern, Lichtbändern, Wänden, Tür- und Windfanganlagen, Außenvitrinen und -schaukästen, Dächern, Überdachungen, Dachfenstern, Brüstungen (z.B. Balkone), Wetterschutzvorbauten, Wand- und Säulenverkleidungen.
Zur Innenverglasung eines Sachverständigenbüros zählen Glasscheiben von Vitrinen, Theken und Schränken, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Vitrinenspiegel, Bilderverglasungen, Türen, Fenster, Trennwände, Schaufensterabschlüsse, Brüstungen (z.B. Treppen), Wand-, Decken-, Säulenverkleidungen.
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Tarifinfo
Jahresbeitrag der gewerblichen Glasversicherung | |
|---|---|
Grundbeitrag für alle Scheiben bis 4 qm Einzelgröße | 55,00 € |
Zusatzbeitrag für bis zu 2 Schaufenster über 4 qm Einzelgröße | 46,00 € |
Zusatzbeitrag für jede weitere Scheibe über 4 qm Einzelgröße | 29,00 € |