Beschreibung

Glasbruch im Sachverständigenbüro ist über die Geschäftsinhaltversicherung – das berufliche Pendant zur Privaten Hausratversicherung – nicht abgesichert. Wir bieten deshalb eine Versicherung für die gewerbliche Innen- und Außenverglasung an. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Scheibe durch Sie selbst (zum Beispiel durch Unachtsamkeit), durch andere (zum Beispiel spielende Kinder) oder durch sonstige Einflüsse (zum Beispiel Luftzug) zerbrochen wird.

    Besonderheiten

    Alle Scheiben bis zu einer Einzelgröße von 4 qm sind im Grundbeitrag versichert. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese aus Normalglas, Isolierglas oder Sicherheitsglas bestehen.

    Sie können auch Ihre Schaufenster über 4 qm Einzelgröße versichern: Für Sachverständigenbüros mit bis zu zwei Schaufenster berechnen wir einen Pauschalbetrag. Darüber hinaus wird der Beitrag für jede einzelne (zusätzliche) Scheibe berechnet.

    Scheiben, Platten oder Lichtkuppeln aus Kunststoff (z.B. Plexiglas) sind in der gewerblichen Glasversicherung mitversichert.

    Sofern für das Gebäude keine Feuerversicherung besteht, ersetzen wir in der gewerblichen Glasversicherung auch Schäden durch Brand, Blitz oder Explosion.

    In der Glasversicherung für Sachverständigenbüros sind je Schadenfall bis zu 500 Euro mitversichert:

    • Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen.
    • Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien.
    • Entschädigung für Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen.
    • Entschädigung für Waren und Dekorationsmittel.
    • Schäden an künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -spiegel oder -platten (z.B. mit Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff).

    Häufige Fragen

    Zur Außenverglasung eines Sachverständigenbüros zählen Glasscheiben von Schaufenstern, Fenstern, Türen, Oberlichtern, Lichtbändern, Wänden, Tür- und Windfanganlagen, Außenvitrinen und -schaukästen, Dächern, Überdachungen, Dachfenstern, Brüstungen (z.B. Balkone), Wetterschutzvorbauten, Wand- und Säulenverkleidungen.

    Zur Innenverglasung eines Sachverständigenbüros zählen Glasscheiben von Vitrinen, Theken und Schränken, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Vitrinenspiegel, Bilderverglasungen, Türen, Fenster, Trennwände, Schaufensterabschlüsse, Brüstungen (z.B. Treppen), Wand-, Decken-, Säulenverkleidungen.

    Tarifinfo

     

     

     

    Jahresbeitrag der gewerblichen Glasversicherung

    Grundbeitrag für alle Scheiben

    bis 4 qm Einzelgröße

    55,00 €

    Zusatzbeitrag für bis zu 2 Schaufenster

    über 4 qm Einzelgröße

    46,00 €

    Zusatzbeitrag für jede weitere Scheibe

    über 4 qm Einzelgröße

    29,00 €