Beschreibung

Im Fahrunterricht, bei der technischen Einweisung oder beim Hantieren mit Anhängern kann einer ungeübten Person leicht etwas passieren.

In aller Regel ist ein Unfall nicht auf schuldhaftes Verhalten des Fahrlehrers zurückzuführen. In diesen Fällen zahlt die Kraftfahrthaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Die Fahrschüler bleiben ohne Entschädigung, selbst bei schwersten Verletzungen.

Mit der Fahrschüler-Unfallversicherung können Sie Ihre Fahrschüler absichern und Ihre Fahrschule vor einem Imageverlust bewahren. Wir helfen Ihnen dabei mit einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis.

Übrigens: Die Leistung der Fahrschüler-Unfallversicherung erfolgt immer unabhängig bzw. zusätzlich zu möglichen anderen Ansprüchen.

Bei uns gibt es zwei Varianten:

  • Mit dem Basis-Schutz sichern Sie Ihre Fahrschüler vor den finanziellen Folgen eines Unfalls während des theoretischen und praktischen Unterrichts ab.
  • Der Komfort-Schutz gilt für Ihre Fahrschüler sowie die Teilnehmer an Ihren Kursen, Seminaren und sonstigen Aus- und Weiterbildungsangeboten. Er bietet zudem deutlich höhere Versicherungssummen und zusätzliche Leistungen.

    Besonderheiten

    LeistungBasis-SchutzKomfort-Schutz
    Invaliditätsleistung 40.000 € 60.000 €

    Invalidität liegt immer dann vor, wenn es innerhalb eines Jahres aufgrund eines Unfalls zu einer dauernden körplerlichen oder geistigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kommt.

    Entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung (bereits ab 1 %) erfolgt die Leistung aus der Fahrschüler-Unfallversicherung. Grundlage ist die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität (Grundsumme). Durch die Mehrleistung verdoppelt sich die Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 %.

    ab 90 % doppelte Leistung, max. 80.000 € 120.000 €

    Invalidität liegt immer dann vor, wenn es innerhalb eines Jahres aufgrund eines Unfalls zu einer dauernden körplerlichen oder geistigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kommt.

    Entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung (bereits ab 1 %) erfolgt die Leistung aus der Fahrschüler-Unfallversicherung. Grundlage ist die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität (Grundsumme). Durch die Mehrleistung verdoppelt sich die Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 %.

    Todesfall-Leistung 4.000 € 6.000 €

    Die vereinbarte Summe wird fällig, wenn der Fahrschüler innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt.

    Bergungskosten 4.000 € 6.000 €

    Kosten für Rettung und die Suche nach Verletzten sowie für den Transport ins Krankenhaus und in den Heimatort sind bis zur vereinbarten Summe versichert.

    Übergangsleistung 2.000 € 4.000 €

    Sie soll Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten (zum Beispiel zur Finanzierung der Heilbehandlung).

    Die Übergangsleistung wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich noch immer zu mehr als 50% beeinträchtigt ist.

    Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld In diesem Paket nicht enthalten 20 € täglich

    Der vereinbarte Betrag wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich der Fahrschüler zur vollstationären Behandlung im Krankenhaus befindet (maximal zwei Jahre).

    Im Zusammenhang mit dem Krankenhaustagegeld erhält der Versicherte für die gleiche Anzahl von Tagen, die er im Krankenhaus war (maximal 100 Tage), noch einmal den vereinbarten Betrag (Genesungsgeld).

    Wegeunfall In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht ereignen.

    Häufige Fragen

    Im Basis-Schutz sind ausschließlich Ihre Fahrschüler während dem theoretischen und praktischen Unterricht versichert.

    Im Komfort-Schutz sind Ihre Fahrschüler sowie die Teilnehmer an Ihren Kursen, Seminaren und sonstigen Aus- und Weiterbildungsangeboten versichert. Darüber hinaus sind Ihre Kunden auch auf direktem Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht versichert.

    Sie sind unser Vertragspartner.

    Uns liegt nichts daran, die Adressen Ihrer Fahrschüler zu speichern. Aufgrund unserer Satzungsbestimmungen können sich die Fahrschüler nicht selbst bei der Fahrlehrerversicherung versichern. Deshalb brauchen Sie auch keine Kontaktaufnahme durch Versicherungsvertreter bei Ihren Fahrschülern zu befürchten.

    Auch die Konzeption des Versicherungsvertrages gewährleistet den absoluten Datenschutz: Nur im Schadenfall erfahren wir den Namen der versicherten Person!

    Die Fahrschüler-Unfallversicherung bietet Ihnen folgende Pluspunkte:

    • Leistung auch bei unverschuldeten Unfällen
    • Großer Geltungsbereich
    • Sicherheit für Fahrschüler bzw. alle Kunden
    • Keine Vertreterbesuche
    • Geringer Verwaltungsaufwand
    • Imagegewinn für die Fahrschule
    • Günstige Beiträge
    • kostenloses Werbematerial
    • Verlinkung auf unsere spezielle Seite www.fahrschueler-unfallversicherung.de

    Die Fahrschüler-Unfallversicherung leistet wie jede Unfallversicherung unabhängig von der Verschuldensfrage. Mögliche Zahlungen anderer Versicherungen werden nicht angerechnet.

    Die Fahrschüler-Unfallversicherung wurde in Zusammenarbeit mit der Fahrlehrerschaft entwickelt. Sie wird von uns in Form einer Pauschalversicherung angeboten.

    Dies bedeutet: Alle Fahrschüler (im Basis-Schutz) oder Kunden (im Komfort-Schutz) sind automatisch versichert, auch wenn die Ausbildung bereits begonnen hat.

    Tarifrechner

    Datenschutzrechtlicher Hinweis:

    Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.