Wichtige Hinweise

Melden Sie uns den Schaden bitte umgehend - selbst wenn Sie glauben, dass der Unfallgegner schuld ist.

Bitte denken Sie daran: Wenn Sie mit uns die Werkstattbindung für Pkw vereinbart haben, dürfen Sie einen Kaskoschaden nur in einer von uns vermittelten Werkstatt reparieren lassen.

Online-Meldung

Schadenmeldung Kfz-Versicherung

Schritt 1: Allgemeine Angaben

Ihre Allgemeinen Angaben

Wie lautet Ihr Vor- & Nachname bzw. der Name Ihrer Firma?

Wie lautet Ihre Anschrift?

Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse?

Unter welcher Rufnummer können wir Sie bei Rückfragen erreichen?

Ihre Angaben zum versicherten Fahrzeug

Welches Kennzeichen hat das versicherte Fahrzeug?

Unter welcher Vertragsnummer ist das Fahrzeug bei uns versichert?

Wer ist der Hersteller des versicherten Fahrzeugs?

Welchen km-Stand hatte das versicherte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt?

Was für einen Schadenfall möchten Sie melden?*

Schritt 2: Ihre Angaben zum Schadenhergang

Wann und zu welcher Uhrzeit ist der Schaden passiert?

Wo / an welcher Anschrift ist der Schaden passiert?

Was ist geschehen?
Bitte schildern Sie, wie es zum Schaden gekommen ist.

Laden Sie hier Fotos des Schadens / Unfalls hoch

Wer hat Ihrer Ansicht nach den Unfall verschuldet?

Wurde das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt gefahren?

Wer fuhr das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt?

Welchen Anlass hatte die Fahrt?

Bitte erläutern Sie, welchen Anlass die Fahrt hatte:

Ihre Angaben zum Fahrer Ihres Fahrzeugs

Wer war der Fahrer Ihres Fahrzeugs?

Wann wurde der Fahrer geboren?

Welche Fahrerlaubnis-Klassen besitzt der Fahrer?

Wann wurde die Fahrerlaubnis erteilt?

Wurde das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis genutzt?

Welcher Fahrschüler befand sich zum Unfallzeitpunkt am Steuer?

Welchen Ausbildungsstand hatte der Fahrschüler?

In welcher Fahrstunde ereignete sich der Unfall?

Ihre weiteren Angaben zum Schaden

Wurde die Polizei hinzugezogen?

Welche Polizeidienststelle hat den Schaden mit welchem Aktenzeichen aufgenommen?

Wurde bei dem Fahrer des versicherten Fahrzeugs ein Alkohol- oder Drogentest durchgeführt?

Welches Ergebnis ergab der Test?

Gibt es Zeugen, die den Schadenhergang ebenfalls beschreiben können?

Wie lauten die Namen der Zeugen und deren Anschriften?

Schritt 3: Ihre Angaben zum Haftpflichtschaden

Wer Verlangt von Ihnen Schadenersatz?

Welche Sachen sind beschädigt worden?
Bei Kraftfahrzeugen bitte das amtliche Kennzeichen und Fabrikat angeben.

Können Sie Angaben zur Schadenart, -umfang und -höhe machen?

Ihre Angaben zu möglichen verletzten Personen

Wurden bei dem Unfall Personen verletzt?

Welche Personen wurden verletzt?
Name & Anschrift

Welche Art von Verletzungen hat / haben die Person/en erlitten und wie schwer sind die Verletzungen?

Ihre Angaben zu Ihren möglichen Ersatzansprüchen

Verlangen Sie Schadenersatz?

Von wem verlangen Sie Schadenersatz?

Haben Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt, oder beabsichtigen Sie dies?

Wie lautet der Name und die Anschrift des Rechtsanwalts?

Da Sie einen Schadenfall Ihrer Kaskoversicherung melden möchten, sind in diesem Reiter keine weitere Angaben nötig. Bitte wählen Sie Schritt 4 aus.

Schritt 4: Ihre Angaben zum Kaskoschaden

Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?

Möchten Sie Ihren Schaden fiktiv abrechnen lassen?

Wie lautet Ihre Bankverbindung?

Ihre Angaben zum versicherten Fahrzeug

Wann war die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs?

Art, Umfang und geschätzte Höhe des Schadens?

Hat das Fahrzeug einen Vorschaden?

Welcher Art und in welchem Umfang?

Ist Ihr Fahrzeug sicherungsübereignet / geleast?

Bei welchem Unternehmen ist das Fahrzeug geleast bzw. finanziert?

Ist das Fahrzeug noch anderweitig versichert? (Schutzbrief, Dienstreisekasko)

Bei welchem Unternehmen ist das Fahrzeug versichert?

Wurden Fahrzeugteile bzw. das Fahrzeug gestohlen?

Was wurde gestohlen?

Wann wurde es erworben?

Zu welchem Preis wurde es erworben?

War das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert?

Wer hat als Fahrer hierfür Sorge zu tragen?

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei der Entwendung von Fahrzeugen noch weitere Angaben von Ihnen benötigen. Wir werden Ihnen aus diesem Grund noch eine zusätzliche Schadenmeldung zusenden.

Da Sie nur einen Schadenfall Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden möchten, sind in diesem Reiter keine weitere Angaben nötig. Bitte wählen Sie Schritt 5 aus.

Schritt 5: Rechtliche Hinweise

Hinweis zum Datenschutz

Soweit Sie uns personenbezogene Daten Dritter mitteilen, bitten wir Sie, die betroffenen Personen über die Datenerhebung zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungfall

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens - ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust - kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Verletzen Sie die Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis:

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.

Bestätigung Angaben & Obliegenheiten*

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